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   RG, 16.09.1931 - I 7/31   

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https://dejure.org/1931,469
RG, 16.09.1931 - I 7/31 (https://dejure.org/1931,469)
RG, Entscheidung vom 16.09.1931 - I 7/31 (https://dejure.org/1931,469)
RG, Entscheidung vom 16. September 1931 - I 7/31 (https://dejure.org/1931,469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wie ist der Gegenstand eines Gebrauchsmusters nach § 2 Abs. 2 GebrMG. zu bestimmen? Was muß darin über den beanspruchten Schutz gesagt sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 260
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Bei der Untersuchung der Frage, ob Erweiterungen oder Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Gebrauchsmusterunterlagen vorliegen, sind dabei, wie der Beschwerdesenat gleichfalls nicht verkannt hat, die ursprünglichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit darauf zu untersuchen, ob das der Eintragung zugrunde liegende neu formulierte Schutzbegehren in ihnen bereits eine Grundlage findet (RGZ 120, 224, 228; 133, 260, 262; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh; BGH GRUR 1962, 299, 305 - "form-strip"; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I).
  • BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55

    Rechtsmittel

    Bei der Auslegung ist deshalb der Inhalt der Unterlagen in seiner Gesamtheit heranzuziehen (RGZ 120, 224 [227]; RGZ 133, 260 [266]; RG JW 1938, 3126 [3127]; RG GRUR 1939, 202 [203]).
  • BGH, 20.11.1959 - I ZR 79/58

    Rechtsmittel

    Es ist jedoch anerkannten Rechts, daß der Inhalt der Ansprüche bei einem Gebrauchsmuster für die Auslegung nicht die gleiche Bedeutung wie bei einem Patent hat, da sie im Erteilungsverfahren keiner Nachprüfung unterliegen; deshalb ist bei der Auslegung der Inhalt der Unterlagen in seiner Gesamtheit heranzuziehen (RGZ 133, 260; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957 270, 271 - Unfallverhütungsschuh).
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